zweifelhafte (dubiose) Forderungen
- zweifelhafte (dubiose) Forderungen
⇡ Forderungen (Debitoren), deren Zahlungseingang ungewiss ist.
- 1. Bewertung: Z.F. sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert (beizulegender Wert gemäß § 253 III HGB) anzusetzen.
- 2. Buchung: Eine z.F. wird, sobald der Eingang sich als unsicher erweist, von Forderungen getrennt und auf einem eigenen Konto bes. ausgewiesen. Buchung: Konto zweifelhafte Forderungen an Debitorenkonto; beim Abschluss ist nach dem vermuteten Ausfall eine ⇡ Abschreibung vorzunehmen: Abschreibung an zweifelhafte Forderungen.
- Vgl. auch ⇡ Delkredere.
- Anders: ⇡ Uneinbringliche Forderungen.
Lexikon der Economics.
2013.
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