zweifelhafte (dubiose) Forderungen

zweifelhafte (dubiose) Forderungen
Forderungen (Debitoren), deren Zahlungseingang ungewiss ist.
- 1. Bewertung: Z.F. sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert (beizulegender Wert gemäß § 253 III HGB) anzusetzen.
- 2. Buchung: Eine z.F. wird, sobald der Eingang sich als unsicher erweist, von Forderungen getrennt und auf einem eigenen Konto bes. ausgewiesen. Buchung: Konto zweifelhafte Forderungen an Debitorenkonto; beim Abschluss ist nach dem vermuteten Ausfall eine  Abschreibung vorzunehmen: Abschreibung an zweifelhafte Forderungen.
- Vgl. auch  Delkredere.
- Anders:  Uneinbringliche Forderungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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